Rosner Media
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Foto-, Video- und Drohnenleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus eurem individuellen Angebot.
Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF herunterladen1. Anbieter und Geltungsbereich
Vertragspartner ist Toni Rosner, handelnd unter Rosner Media, Lietzen Vorwerk 28, 15306 Lietzen, Telefon: 015569 582465, E-Mail: kontakt@rosner-media.de.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vereinbarten Foto-, Video- und Drohnenleistungen gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Sie werden dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und gelten bei entsprechender Einbeziehung in den Vertrag. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
2. Leistungsumfang und Preise
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Dazu gehören insbesondere Termin, Ort, Dauer, Lieferumfang, Liefertermin oder Lieferfrist, Nutzungsrechte und Gesamtpreis. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich etwaig anfallender Umsatzsteuer angegeben. Zusätzliche Kosten, insbesondere für Anfahrt oder besondere Genehmigungen, werden vor Vertragsschluss ausgewiesen oder mit ihrer Berechnungsgrundlage vereinbart.
Zusätzliche Leistungen und Mehrkosten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Rosner Media darf den vereinbarten Leistungsumfang nicht einseitig durch eine andere Leistung ersetzen.
3. Angebot, Annahme und Terminreservierung
Anfragen und vorbereitende Terminabsprachen dienen der unverbindlichen Abstimmung, sofern nicht bereits ausdrücklich eine verbindliche Vereinbarung getroffen wird.
Bei Angeboten, die ausdrücklich die Annahme durch Anzahlung vorsehen, ist Rosner Media bis zum im Angebot genannten Datum an das Angebot gebunden. Der angebotene Termin wird bis zum Ablauf dieser Annahmefrist freigehalten.
Der Kunde nimmt ein solches Angebot durch Zahlung der im Angebot bezifferten Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises unter Angabe der Angebotsnummer an. Der Vertrag kommt mit fristgerechtem Eingang der vollständigen Anzahlung auf dem angegebenen Konto zustande. Ohne diese Annahme entsteht aus dem Angebot keine Zahlungspflicht.
Rosner Media bestätigt den Zahlungseingang und die verbindliche Buchung einschließlich des Datums des Vertragsschlusses per E-Mail. Diese Bestätigung dokumentiert den bereits erfolgten Vertragsschluss.
Bei verspäteten oder unvollständigen Zahlungen wird die weitere Buchung ausdrücklich abgestimmt. Bis zu einer Einigung besteht keine bestätigte Buchung nach diesem Verfahren. Kommt keine Einigung zustande, werden eingegangene Beträge unverzüglich zurückgezahlt. Individuell vereinbarte andere Wege des Vertragsschlusses bleiben unberührt.
4. Anzahlung und Restvergütung
Die Anzahlung wird vollständig auf den Gesamtpreis angerechnet. Sie ist nicht allein aufgrund ihrer Bezeichnung als Anzahlung von einer Rückzahlung ausgeschlossen.
Die Restvergütung wird nach vollständiger Leistungserbringung und Zugang der Rechnung fällig; bei abnahmepflichtigen Werkleistungen jedoch nicht vor der erforderlichen Abnahme. Ein ausdrücklich vereinbartes späteres Zahlungsziel gilt vorrangig. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte bleiben unberührt.
Abweichende Zahlungsbedingungen, insbesondere für Unternehmensaufträge oder größere Projekte, können individuell vereinbart werden.
5. Gesetzliches Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu. Darüber informieren die gesonderte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular.
Ein Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt bei Verbraucherverträgen mit Widerrufsrecht nur auf ausdrückliches Verlangen und mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers. Für ein Erlöschen bei vollständiger Vertragserfüllung ist außerdem dessen ausdrückliche Bestätigung der Kenntnis dieser Rechtsfolge erforderlich. Die bloße Zahlung der Anzahlung ersetzt diese Erklärungen nicht.
Die nachfolgende Stornoregelung gilt nicht für einen gesetzlichen Widerruf. Dessen Folgen einschließlich eines etwaigen Wertersatzes richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
6. Stornierung und Begrenzung der Vergütung
Der Kunde kann einen gebuchten Auftrag vor vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung stornieren. Rosner Media begrenzt sämtliche Vergütungs- und Ersatzansprüche aus diesem Auftrag wegen der Stornierung auf folgende Höchstbeträge:
Bis einschließlich 14 Kalendertage vor dem Termin: 0 %.
13 bis einschließlich 7 Kalendertage vor dem Termin: höchstens 25 %.
Ab 6 Kalendertagen vor dem Termin: höchstens 50 %.
Bezugsgröße ist der vereinbarte Gesamtpreis des stornierten Auftrags. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung; gezählt wird der Abstand in Kalendertagen zwischen dem Tag des Zugangs und dem vereinbarten Termintag. Bei einem einheitlich gebuchten mehrtägigen Auftrag ist der erste vereinbarte Aufnahmetag maßgeblich.
Die Beträge sind Obergrenzen, keine automatisch geschuldeten Pauschalen. Rosner Media rechnet einen bestehenden gesetzlichen Anspruch nachvollziehbar ab. Ersparte Aufwendungen, anrechenbarer anderweitiger Erwerb und nach den gesetzlichen Vorschriften anzurechnender böswillig unterlassener Erwerb werden berücksichtigt. Besteht kein Anspruch, ist nichts zu zahlen.
6. Stornierung und Begrenzung der Vergütung (Fortsetzung)
In der jeweiligen Obergrenze sind bereits erbrachte Planung, Vorbereitung und sonstige Teilleistungen sowie Ausfallansprüche enthalten. Sie werden nicht zusätzlich berechnet. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Vergütungsausfall entstanden ist. Die gesetzlichen Darlegungs- und Beweislastregeln bleiben unberührt.
Bei Nichterscheinen werden nur tatsächlich bestehende gesetzliche Ansprüche abgerechnet. Der Gesamtanspruch aus dem betroffenen Auftrag wird einschließlich bereits erbrachter Vorbereitung auf höchstens 50 % des Gesamtpreises begrenzt. Nichterscheinen führt nicht automatisch zu einer Vertragsstrafe oder zum Verfall der Anzahlung.
Bereits geleistete Zahlungen werden auf den ermittelten Anspruch angerechnet. Ein Überschuss wird unverzüglich zurückgezahlt. Zur Dokumentation wird eine Stornierung per E-Mail empfohlen; eine strengere als die gesetzlich erforderliche Form wird nicht verlangt.
Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei Pflichtverletzungen von Rosner Media, bei Unmöglichkeit oder zur Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt. Ergibt sich daraus eine geringere oder keine Zahlungspflicht, gilt diese. Für Aufträge ohne vereinbarten Aufnahmetermin werden gesetzlich bestehende Ansprüche bei Stornierung ebenfalls insgesamt auf höchstens 50 % des Gesamtpreises begrenzt.
7. Wetter, Sicherheit, Erkrankung und Ersatztermine
Kann die vereinbarte Leistung wegen ungeeigneter Wetterbedingungen, konkreter Sicherheitsrisiken oder fehlender rechtlicher Voraussetzungen nicht wie vereinbart durchgeführt werden, informiert Rosner Media den Kunden unverzüglich. Ein Ersatztermin oder eine alternative Leistung wird gemeinsam vereinbart.
Bei einer Erkrankung von Toni Rosner wird ebenfalls ein Ersatztermin gesucht. Eine Vertretung wird nur mit Zustimmung des Kunden eingesetzt.
Ist eine Verschiebung nicht möglich oder für den Kunden unzumutbar, insbesondere bei einem einmaligen Ereignis wie einer Hochzeit, werden bereits geleistete Zahlungen für die ausfallenden Leistungen unverzüglich zurückgezahlt. In diesen Fällen fällt keine Stornopauschale zulasten des Kunden an. Gesetzliche Rechte und Ansprüche des Kunden, auch auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
8. Mitwirkung und Drohneneinsätze
Der Kunde stellt die für den Auftrag vereinbarten Informationen rechtzeitig bereit und ermöglicht den vereinbarten Zugang zu den von ihm betreuten Aufnahmeorten, soweit dies in seinem Einflussbereich liegt. Erkennbare Hindernisse teilen sich die Parteien unverzüglich mit.
Bei Drohnenaufträgen prüft Rosner Media die für den Betrieb erforderlichen luftrechtlichen und sicherheitsbezogenen Voraussetzungen und entscheidet über die sichere Durchführung. Die Verantwortung für einen rechtmäßigen und sicheren Flugbetrieb wird nicht auf den Kunden übertragen. Zuständigkeiten für weitere erforderliche Erlaubnisse werden im Angebot festgelegt.
9. Lieferung und Rohdateien
Anzahl, Bearbeitungsumfang, Dateiformate, Übergabeweg und Lieferfrist der fertigen Bilder, Videos oder sonstigen Ergebnisse ergeben sich aus dem Angebot. Vereinbarte Anforderungen und gesetzliche Mängelrechte bleiben maßgeblich.
RAW-Dateien, unbearbeitetes Videomaterial und offene Projektdateien gehören nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zum Lieferumfang. Eine zusätzliche Bearbeitung über den vereinbarten Umfang hinaus wird vorab abgestimmt und gegebenenfalls gesondert beauftragt. Gesetzlich geschuldete Nacherfüllung ist keine kostenpflichtige Zusatzleistung.
10. Nutzungsrechte des Kunden
Die Urheberrechte verbleiben bei den jeweiligen Urhebern. Der Kunde erhält die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den gelieferten fertigen Ergebnissen.
Privatkunden erhalten, sofern nichts anderes vereinbart ist, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private Zwecke. Es umfasst insbesondere private Ausdrucke, die Weitergabe an Familie und Freunde sowie die Veröffentlichung auf eigenen, privat genutzten Social-Media-Profilen. Technisch erforderliche Nutzungsrechte an die hierfür eingesetzten Druckdienste und Plattformbetreiber dürfen im dafür notwendigen Umfang eingeräumt werden.
Eine gewerbliche Verwertung oder Weiterlizenzierung über diesen Umfang hinaus bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Bei Geschäftskunden werden insbesondere die erlaubten Werbe- und Veröffentlichungszwecke im Angebot beschrieben. Fehlt eine ausdrückliche Beschreibung einzelner Nutzungsarten, richtet sich der Umfang nach dem vereinbarten Vertragszweck.
Gesetzliche Urheberpersönlichkeitsrechte und Rechte abgebildeter Personen bleiben unberührt. Die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte ersetzt keine für eine Veröffentlichung erforderliche Einwilligung abgebildeter Personen.
11. Portfolio und Eigenwerbung
Eine Nutzung von Kundenaufnahmen durch Rosner Media für das eigene Portfolio, die Website, Social Media oder Werbung wird gesondert vereinbart. Diese AGB enthalten keine pauschale Zustimmung zu einer solchen Nutzung und keine Einwilligung abgebildeter Personen.
Erforderliche Einwilligungen und sonstige rechtliche Voraussetzungen für die Veröffentlichung werden gesondert geklärt. Aus einer fehlenden Zustimmung zur Eigenwerbung entstehen dem Kunden bei regulären Aufträgen keine Nachteile.
12. Mängel, Haftung und gesetzliche Rechte
Für Mängel, Abnahme und Haftung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere werden gesetzliche Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz nicht ausgeschlossen oder verkürzt.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Stand: 12. September 2026
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